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Herzlich
Willkommen,

Liebe Patientin, lieber Patient,
 
ich freue mich Sie auf meiner Website und in meiner WAHLARZT – ORDINATION für NEUROLOGIE in Mödling, oder Guntramsdorf begrüßen zu dürfen.
 
Hier finden Sie einige grundlegende Informationen über Kontaktaufnahme, Terminvereinbarungen, Details über die beiden Ordinationen und einige Links, damit Sie sich leichter orientieren können.
 

Termin vereinbaren Sie bitte unter:

Dr. Thomas Ellinger

Dr. Thomas Ellinger

Neurologe

ORDINATIONEN

ORDINATIONEN

ORDINATION MÖDLING

Adresse: Hauptstr. 36 – Ebene 6, A-2340 Mödling
Die Praxis befindet sich auf Ebene 6

  • Tel.: 0699/17 77 88 84
  • E-Mail: mail@ellinger-neurologe.at

ORDINATION GUNTRAMSDORF

Adresse: Veltlinerstraße 4, 2353 Guntramsdorf

  • Tel.:  0699/17 77 88 84
  • E-Mail: mail@ellinger-neurologe.at

BEHANDLUNG

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Infos zum Erstbesuch

Bitte nehmen Sie beim Erstbesuch sämtliche schon vorhandene Befunde und Röntgenbilder sowie eine aktuelle Liste aller Medikamente mit.

Bitte kommen Sie in Ihrem eigenen Interesse pünktlich.

Im Rahmen der Erstbehandlung steht zu Beginn eine ausführliche Anamnese in Form eines lockeren Gespräches. Es geht darum, Sie und Ihre Beschwerden kennen zu lernen. In Ruhe zuhören ist mir sehr wichtig. Und dann die richtigen Fragen zu stellen.

Es folgt meist eine Durchsicht eventuell schon vorhandener Befunde, eine neurologische körperliche Untersuchung und Fragen über Ihre Befindlichkeit, und eventuell ein paar einfache Tests. Die Ergebnisse dienen zur Erarbeitung einer Diagnose, die es zu erklären gilt, um Zusammenhänge, Art und Ausmaß besser verstehen zu können.

Informationen und Wissen über eine Erkrankung beugen oft Ängsten und Befürchtungen vor.

Sollten zur Sicherung der Diagnose weiter Untersuchungen sinnvoll sein, werden diese ausführlich inhaltlich und logistisch besprochen.

Es gilt dann, gemeinsam ein individuelles, auf sie zugeschnittenes Therapiekonzept zu erarbeiten. Sollten zur Unterstützung Medikamente sinnvoll sein, werden diese besprochen.

Zuletzt vereinbare ich mit Ihnen einen eventuell sinnvollen Kontrolltermin.

Kontrolltermine

Kontrolltermine sind bei vielen chronischen Störungen eine wichtige Säule. Sie dienen der ausführlichen Besprechung Ihrer Befindlichkeit, noch bestehender Symptome und der Wirksamkeit eingeleiteter Therapiemaßnahmen. Die Ergebnisse eventuell ergänzend durchgeführter Untersuchungen werden besprochen und erklärt.

KRANKHEITSBILDER

Die Neurologie beschäftigt sich mit dem Aufbau, der Funktion und den organischen Erkrankungen des Nervensystems. Als Facharzt für Neurologe bin ich auf die Erkennung und Behandlung von Fehlfunktionen oder Funktionsausfällen des Gehirns, des Rückenmarks, der Sinnesorgane, der peripheren Nerven und der Muskulatur spezialisiert. Ein weiteres Gebiet sind die nicht-organisch, d.h. psychisch bedingten Störungen. Unabhängig von den organischen Beschwerden beschäftigt sich die Neurologie immer auch mit der Gesamtperson des Patienten.

Zu den neurologischen Erkrankungen zählen eine Vielzahl von Krankheiten unterschiedlicher Ursache.

Entzündungen des Gehirns, des Rückenmarks oder des Nervensystems können Erkrankungen wie eine Hirn- oder Hirnhautentzündung oder die Multiple Sklerose verursachen. Ein Schlaganfall ist dagegen die Folge einer Durchblutungsstörung.
Auch ein Bandscheibenvorfall und seine Folgen werden vom Neurologen behandelt, Kopfschmerzen wie Migräne, Bewegungsstörungen wie die Parkinsonsche Erkrankungen oder Demenz-Erkrankungen wie die Alzheimerkrankheit fallen ebenfalls in das Spezialgebiet eines Neurologen.

Diagnosenorientiert

Betrachten wir die Erkrankungen nach den Diagnosen (diagnosenorientiert), so sind das zum Beispiel (A-Z)

• Amyotrophe Lateralsklerose
• Angststörungen
• Bandscheibenvorfälle
• Demenz
• Depressionen
• Dystonien
• Epilepsie
• Hirntumore
• Huntigton Erkrankung
• Karpaltunnelsyndrom

Symptomorientiert

Betrachten wir die Erkrankungen nach ihren Symptomen (symptomorientiert), so sind das zum Beispiel (A-Z)

• Ausfallserscheinungen
• Bewegungsstörungen
• Bewusstlosigkeiten
• Depressive Störungen
• Gangunsicherheit
• Gesichtsschmerzen
• Konzentrationsstörungen
• Koordinationsstörungen
• Kopfschmerzen
• Lähmungen
• Neurogene Schmerzen
• Schlafstörungen
• Schwindelerscheinungen
• Sehstörungen
• Sensibilitätsstörungen
• Störung der Befindlichkeit
• Suchtverhalten
• Vergesslichkeit
• Verhaltensauffälligkeiten

Wahlarzt-Verrechnung

Sie haben in Österreich freie Arztwahl. Es steht Ihnen frei, ob Sie einen Kassenarzt oder einen Wahlarzt in Anspruch nehmen.

Wenn Sie einen Arzt konsultieren, der keine “Kassenverträge” hat, so bedeutet das, dass die Verrechnung der medizinischen Leistung nicht direkt zwischen Arzt und Krankenkasse, sondern zuerst zwischen Ihnen und dem Arzt stattfindet. Sie erhalten eine Honorarnote, die sofort zu begleichen ist.

In einem zweiten Schritt erfolgt die Verrechnung zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse mittels Rückverrechnungsschein, den Sie zusammen mit der saldierten Honorarnote online bei Ihrer Krankenkassa einreichen. Der Selbstbehalt richtet sich nach dem medizinischen und diagnostischen Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse. Abhängig von Ihrer Krankenkasse werden Ihnen im Regelfall 80% des Kassentarifs (nicht des bezahlten Wahlarzthonorars) refundiert.

Viele Privat- und Zusatzversicherungen übernehmen die gesamte Bezahlung des Wahlarzthonorars oder einen bestimmten Prozentsatz – erkundigen sie sich bei ihrer Versicherung.

WICHTIG!

WICHTIG!

  1. Eine eventuelle Nervenleitgeschwindigkeitsmessung (NLG) kann NUR in meiner Ordination in Guntramsdorf durchgeführt werden, da das Gerät nur dort vorhanden ist!

  2. Bringen Sie eine aktuelle („die aktuelle“) Medikamentenliste UND ALLE vorliegende Befunde UNBEDINGT mit! IMMER! Bitte nicht am Handy.

  3. Kommen Sie UNBEDINGT rechtzeitig zum vereinbarten Termin! Am besten 10 Minuten vor dem Termin! Verspätungen sind nicht KOMPENSIERBAR! Es kann sonst sein, dass Sie nicht mehr drangenommen werden!!!

  4. Sagen Sie Termine rechtzeitig (24 Stunden) ab! Andere Patienten warten auf Termine! Wir verrechnen unentschuldigte bzw. nicht eingehaltene Termine! Sie können dies telefonisch, bei nicht Erreichbarkeit per SMS oder email machen.

  5. Schriftliche Anmerkungen von Angehörigen können gerne in der Ordination direkt vor dem Termin – am Besten an meine Assistentin – übermittelt werden. Diese gibt mir dann ihr Schreiben. E-Mails über drei Zeilen können im Vorfeld nicht bearbeitet werden.

    Danke für Ihr Verständnis!

Häufige Fragen

FAQs Patienten

Hier einige antworten auf vielgestellte Patienten-Fragen.

 

Eine Überweisung ist nicht notwendig. Sollten Sie eine erhalten haben, bringen Sie diese bitte mit, meist enthält Sie konkrete Fragestellungen des Kollegen an mich.

Ja, gerne, äußern Sie Ihren Wunsch! Dies kann entweder von Beginn an sein, oder wir rufen Ihn nach unserem persönlichen Gespräch herein.

ALLES, was im Rahmen der Ordination besprochen wird, unterliegt der ABSOLUTEN Verschwiegenheit. Darauf lege ich besonderen Wert. Auch Angehörige bekommen von mir nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch Informationen!

Ich schicke verfasste Befundberichte immer direkt an die vom Patienten angegebene Wohnadresse mit der Bitte, diesen beim nächsten Termin zum behandelten Hausarzt mitzunehmen.

Sollten Sie mich telefonisch nicht sofort erreichen, suchen Sie im Zweifelsfall ihr nächst gelegenes bzw das von uns vorher vereinbarte Krankenhaus auf. Bitte informieren Sie mich dann bei Gelegenheit.

Von Wahlärzten ausgestellte Rezepte können direkt bei Ihrer Apotheke (wie Kassenrezepte) eingelöst werden, es entstehen Ihnen dadurch keine weiteren Kosten. Einige Medikamente bedürfen jedoch der chefärztlichen Bewilligung.

Prinzipiell nicht, sie gelten wie eine Überweisung von ihrem Kassenarzt. Es gibt jedoch eine Reihe an Untersuchungen, die einer chefärztlichen Bewilligung unterliegen. In diesem Fall werden Sie von mir informiert, es entstehen Ihnen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Nur bei unentschuldigter Versäumnis kann Ihnen eine Rechnung gestellt werden. Bedenken Sie auch, dass Termine oft spärlich sind, und Patienten durch das Versäumnis längere Wartezeiten erdulden müssen.

Sie haben in Österreich freie Arztwahl. Es steht Ihnen frei, ob Sie einen Kassenarzt oder einen Wahlarzt in Anspruch nehmen.

Wenn Sie einen Arzt konsultieren, der keine “Kassenverträge” hat, so bedeutet das, dass die Verrechnung der medizinischen Leistung nicht direkt zwischen Arzt und Krankenkasse, sondern  zuerst zwischen Ihnen und dem Arzt stattfindet. Sie erhalten eine Honorarnote, die sofort zu begleichen ist.

In einem zweiten Schritt erfolgt die Verrechnung zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse mittels Rückverrechnungsschein, den Sie zusammen mit der saldierten Honorarnote an Ihre Krankenversicherung schicken. Der Selbstbehalt richtet sich nach dem medizinischen und diagnostischen Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse. Abhängig von Ihrer Krankenkasse werden Ihnen im Regelfall 80% des Kassentarifs (nicht des bezahlten Wahlarzthonorars) refundiert.

Viele Privat- und Zusatzversicherungen übernehmen die gesamte Bezahlung des Wahlarzthonorars oder einen bestimmten Prozentsatz – erkundigen sie sich bei ihrer Versicherung.

FAQs Angehörige

Hier einige antworten auf vielgestellte Patienten-Fragen.

 

Informationen von und an Angehörige sind besonders bei psychischen Erkrankungen, Demenzerkrankungen oder Epilepsie von großer Wichtigkeit. Das Einverständnis des Patienten ist allerdings Voraussetztung. Ich spreche gerne zu Beginn mit dem Patienten alleine, mache eine körperliche Untersuchung und einige orientierende Tests. Erst danach bitte ich die Angehörigen dazu. Ich versuche eventuelle Probleme klar anzusprechen, denn Einbußen der Kognition oder des Verhaltens sollten nicht tabuisiert werden.

Vielen Angehörigen ist es unangenehm, Dinge wie Verhaltensstörungen oder Defizite über den Patienten vor diesem zu erzählen. Das ist eine heikle Situation und wird oft als Verrat empfunden. Keine Angst, ich höre gut zu und wir werden das vorsichtig gemeinsam in unser Gespräch zu dritt ”aushaltbar” einbauen.